Das Kingston DSGVO Comic

Wie Kingston USB-Sticks bei der Einhaltung der DSGVO helfen können:

USB-Sticks sind heute deutlich kleiner geworden, können mehr Daten enthalten und sind mit USB 3.0 schneller als je zuvor.

Doch aufgrund ihrer Größe können USB-Sticks ebenso schnell verloren gehen.

Es stellt sich also nicht nur die Frage wie man den Verlust verhindern kann, sondern ebenfalls wie man die gespeicherten Daten vor Fremdzugriff schützt, wenn man den mobilen Datenträger verliert.

Gefundene USB Sticks können sowohl für Besitzer, als auch für den Finder eine Gefahr darstellen.

Im Bezug zur Datenschutzgrundverordnung ist besonders auf den Schutz personenbezogener Daten zu achten.

Jeder ist dazu verpflichtet personenbezogenen Daten vor Dritten zu schützen.

Im Fall eines Verstoßes gegen den Datenschutz sehen sich Unternehmen Bußgeldern in Höhe von 4 % Ihres weltweiten Umsatzes oder 20 Millionen Euro, (der jeweils höhere Betrag) gegenüber. Zudem müssen sie diesen Vorfall bei ihrer nationalen Aufsichtsbehörde melden.

Ein Hacker platziert einen Stick vor der Eingangstür einer Firma.

Ein Mitarbeiter findet den Stick und geht davon aus, dass dieser einem Arbeitskollegen gehört.

Er nimmt den Stick mit an seinen Arbeitsplatz und steckt ihn in einen USB-Slot seines Arbeits-PCs um herauszufinden, wem genau der Stick gehört.

Der Mitarbeiter sieht einen wichtigen Ordner mit der Beschreibung „Bankdaten“.

In diesem Moment infiziert sich sein PC mit gefährlicher Schadsoftware vom USB-Stick, was zu einem Datenverlust und Datenraub führt.

Setzen Sie auf Kingston verschlüsselte USB Sticks als Standard zum Transport von Daten innerhalb des Unternehmens.

Mit einer Investition von nur ca. 30 € für einen verschlüsselten USB-Stick von Kingston können Sie die Daten Ihrer Kunden, Ihrer Mitarbeiter und Ihr Unternehmen schützen.

Handeln Sie DSGVO konform – Nutzen Sie ausschließlich verschlüsselte USB-Sticks und untersagen Sie die Nutzung anderer Medien innerhalb des Firmennetzwerkes.

So bleiben unerwünschte Daten draußen und schutzbedürftige Daten bleiben im Unternehmen.


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Bildquelle: www.kingston.de

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